Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Stoll’s Marketing, Regerplatz 6, 81541 München (nachfolgend „channelbooster“) und deren Kunden schaffen.

 

Der Geschäftsbereich von Channelbooster umfasst die Ausübung von SEO in unterschiedlichen Bereichen, sowie Workshops.

 

  1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Die AGB sind Bestandteil der zwischen Channelbooster und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie Grundlage der durch Channelbooster erbrachten Leistungen.

1.2. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.3. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern Channelbooster ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

1.5. Channelbooster ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren (z.B. für Workshops). Die zusätzlichen AGB werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen AGB diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen AGB Vorrang.

1.6. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Musikstücke, Angaben über Orte, Personen und Unternehmen sowie Links zu verstehen.

1.7. Als „Werk“ ist das Ergebnis der Leistung von Channelbooster zu verstehen, z.B. die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte oder Website Optimierungen.

  1. Angebote und deren Annahme

2.1. Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an Channelbooster begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu Channelbooster. Channelbooster behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

2.2. Angebote von Channelbooster sind vorbehaltlich anderer Angaben vierzehn (14) Tage lang gültig.

2.3. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

  1. Auftragsbeschreibung

3.1. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

3.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen.
3.3. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Abreden, werden Leistungsbeschreibungen, Abläufe sowie Preise auf der Website von Channelbooster (https://www.channelbooster.de/) zum Teil der Auftragsbeschreibung.

3.4. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

3.5. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

3.6. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines konkreten Erfolges dienen handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

3.7. Die Umsetzung der SEO-Dienstleistungen entspricht in Art und Qualität den auf der Website von Channelbooster (https://www.channelbooster.de/) gezeigten Beispielen. Im Übrigen und sofern nicht anders vereinbart, haben die Leistungen von Channelbooster den üblichen Branchenanforderungen mittlerer Art und Güte zu entsprechen.

3.8. Publikation von Leistungen, deren Bewerbung oder Dokumentation sind nicht Bestandteil der Leistungen von Channelbooster und müssen gesondert vereinbart werden.

  1. Nachträgliche Änderungen und Change Requests

4.1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch Channelbooster oder nach Vertragsschluss, erstellt Channelbooster ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

4.2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert Channelbooster die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Abgabefristen verlängern sich entsprechend.

  1. Ort und Zeit der Tätigkeit

5.1. Channelbooster ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Dienstleistungen nach Zeit und Ort frei.

5.2. Channelbooster hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbarer Leistungserbringung durch Channelbooster (z.B. aufgrund der Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

5.3. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem von Channelbooster benannten verantwortlichen Mitarbeiter, mit Wirkung für und gegen Channelbooster erteilen.

  1. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

6.1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, Channelbooster bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten und Beantwortung von inhaltlichen und organisatorischen Fragen, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

6.3. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen für Channelboster kostenfrei.
6.4. Kann Channelbooster die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist Channelbooster berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

6.5. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

6.6. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Channelbooster unverzüglich mitzuteilen.

  1. Fristen und Termine

7.1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Channelbooster eine Frist oder einen Termin ausdrücklich nennt oder sonst ausdrücklich zusagt.

7.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat Channelbooster nicht zu vertreten und berechtigt Channelbooster, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Channelbooster verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

7.3. Etwaige Nichteinhaltung von Fristen und Termine, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, hat der Kunde zu vertreten.

  1. Rechtliche Vorgaben und rechtliche Mitwirkungspflichten

8.1. Die folgenden Regelungen dieses Abschnitts bestimmen die rechtliche Verantwortung und rechtliche Verpflichtungen zwischen Channelbooster und dem Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich in der Auftragsbeschreibung vereinbart worden sind:

8.2. Die Leistungen von Channelbooster beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, standesrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).

8.3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde Channelbooster im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

8.4. Der Kunde ist ferner verantwortlich die von Channelbooster vorgeschlagenen Ideen, Blogartikel, Websiteanpassungen sowie sonstige Grundlagen und Inhalte der SEO, Websiteoptimierung auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, sofern es sich um Rechtsverstöße handelt, die sich aus der Sphäre oder Branche des Kunden ergeben (z.B. wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Aussagen in Blogartikeln oder Websiteinhalten in der Branche des Kunden).

8.5. Der Kunde wird Channelbooster auf etwaige rechtliche Beschränkungen an Inhalten hinweisen. Channelbooster kann den Kunden zu einer ausdrücklichen rechtlichen Freigabe von Inhalten auffordern, sofern die rechtliche Prüfung dem Kunden obliegt. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, darf Channelbooster auf die rechtliche Zulässigkeit vertrauen.

8.6. Sollte ein Dritter bei Channelbooster die Verletzung von Rechten oder sonstige Rechtsverstöße geltend machen, so unterrichtet Channelbooster den Kunden unverzüglich. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Verteidigung zu übernehmen und stellt Channelbooster von allen Ansprüchen und Schäden, inklusive den Kosten der Rechtsberatung, frei.

  1. Übertragung von Nutzungsrechten

9.1. Channelbooster räumt dem Kunden die folgenden ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte an den Inhalten ein, die im Rahmen der SEO-Dienstleistungen erstellt oder optimiert werden:

9.1.1. Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;

9.1.2. Das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, die von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;

9.1.3. Das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, die von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben und zugänglich zu machen;

9.1.4. Das Recht, die von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte in andere Formate zu überführen;

9.1.5. Das Werberecht, d.h. das Recht, die von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte für die Bewerbung der eigenen Leistungen, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, auf Webseiten oder Messen, im Vertrieb, bei Veranstaltungen, im Rahmen von Präsentationen, zu verwenden;

9.1.6. Der Kunde darf Nutzungsrechte an den von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalten Dritten gegenüber nur dann einräumen, sofern dies zum Vertrieb der Inhalte und Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist (z.B. Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Social Media Plattformen wie Facebook, oder Onlinevertriebsplattformen wie YouTube, um die Inhalte innerhalb dieser präsentieren zu können).

9.2. Nicht von der Nutzungsrechtseinräumung umfasst sind die folgenden Nutzungen der von Channelbooster erstellten oder optimierten Inhalte, welche einer gesonderten Vereinbarung zwischen Channelbooster und Kunde bedürfen:

9.2.1. Die Senderechte, namentlich die Nutzung der Inhalte im Rundfunk und Fernsehen;

9.2.2. Die Bearbeitung der Inhalte oder Nutzung von deren Bestandteilen (z.B. der Musik);

9.2.3. Weiterverkauf und Weitervertrieb der Inhalte durch den Kunden an Dritte;

9.2.4. Nutzung in einer Weise, die auf die Billigung oder gedankliche Verbindung mit politischen oder religiösen Auffassungen rückschließen lässt. Die Verbindung mit pornographischen, illegalen, unmoralischen, herabwürdigenden oder unstatthaften Inhalten und Zwecken ist untersagt. Die Auslegung, was unstatthaft ist, wird von Channelbooster nach Billigkeitsgesichtspunkten festgelegt.

9.3. Soweit die Inhalte Bestandteile enthalten, die in der Nutzung durch Rechte Dritter eingeschränkt sind (z.B. Urheberrechte an Musikstücken), erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Nutzungsberechtigung. Channelbooster wird den Kunden auf die jeweiligen Rechtsbeschränkungen hinweisen.

9.4. Channelbooster ist berechtigt, die für den Kunden entworfenen und hergestellten Inhalte zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.

9.5. Von Channelbooster erstellte Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Channelbooster. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

9.6. Die Nutzungsrechte an den Inhalten gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

9.7. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

9.8. Die vorstehend in der Ziffer 9 dieser AGB bezeichneten Nutzungsrechtseinräumungen sind sinngemäß auch auf andere Werke von Channelbooster anzuwenden (z.B. Grafiken, Gestaltungen), wobei der Kunde an Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken), ein ausschließliches Recht erhält. Dagegen erstrecken sich die ausschließlichen Rechte des Kunden an Werken, die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates) nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch Channelbooster für den Kunden vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

  1. Leistungserbringung und Kontrolle

10.1. Channelbooster erbringt SEO-Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Keyword-Recherche, Link Building, Datenanalyse, technisches SEO, Content-Erstellung und Website-Optimierung. Die genauen Leistungen werden im individuellen Vertrag festgelegt.

10.2. Die Dienstleistungen werden kontinuierlich erbracht und monatlich abgerechnet.

10.3. Channelbooster stellt dem Kunden monatlich einen Leistungsbericht zur Verfügung, der die durchgeführten Maßnahmen und erreichten Ergebnisse zusammenfasst.

10.4. Der Kunde hat nach Erhalt des Leistungsberichts sieben (7) Tage Zeit, diesen zu prüfen und etwaige Einwände oder Änderungswünsche mitzuteilen.

10.5. Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben, gelten die erbrachten Leistungen als akzeptiert.

10.6. Bei Einwänden des Kunden werden diese gemeinsam besprochen und notwendige Anpassungen für den folgenden Monat vereinbart.

10.7. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können zusätzliche Kosten verursachen und werden gesondert vereinbart.

10.8. Channelbooster behält sich das Recht vor, die Strategie und Maßnahmen anzupassen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wesentliche Änderungen werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.
10.9. Der Kunde verpflichtet sich, Channelbooster alle notwendigen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der SEO-Dienstleistungen erforderlich sind.

10.10. Channelbooster garantiert keine spezifischen Rankings oder Trafficsteigerungen, da diese von vielen externen Faktoren abhängen. Es wird jedoch eine bestmögliche Optimierung im Rahmen der vereinbarten Leistungen angestrebt.

10.11. Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

  1. Vergütung

11.1. Die Vergütung für die vertraglich vereinbarten SEO-Dienstleistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Es wird in der Regel eine monatliche Pauschale vereinbart, die den Umfang der festgelegten Leistungen abdeckt.

11.2. Die monatliche Vergütung ist im Voraus, spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten.

11.3. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Hierfür gelten die aktuellen Stundensätze von Channelbooster, die dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden.

11.4. Bei zusätzlichen Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, beträgt die kleinste Abrechnungseinheit sechzig (60) Minuten.

11.5. Channelbooster behält sich das Recht vor, die monatlichen Pauschalen jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.

11.6. Externe Kosten, wie z.B. für spezielle Tools oder Lizenzen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig sind, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

11.7. Sollte die Zusammenarbeit aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, vorübergehend unterbrochen werden, bleibt die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bestehen.

11.8. Bei verspäteter Zahlung behält sich Channelbooster das Recht vor, die Leistungserbringung bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen. Dies entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

11.9. Alle genannten Preise sind Endpreise. Channelbooster ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; daher wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder berechnet.

11.10. Channelbooster stellt monatlich eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Der Kunde hat das Recht, diese Rechnung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt zu prüfen und eventuelle Einwände schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.

11.11. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.

  1. Abrechnung

12.1. Die vereinbarte monatliche Vergütung wird zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällig.

12.2. Rechnungen werden in elektronischer Form per E-Mail versendet oder online zum Download bereitgestellt.
12.3. Alle in Rechnung gestellten Beträge sind Endpreise. Channelbooster ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig, daher wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder berechnet.

12.4. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

12.5. Bei Zahlungsverzug wird der ausstehende Betrag mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

12.6. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen.

12.7. Bei anhaltender Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich Channelbooster das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

12.8. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Channelbooster nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

12.9. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung gestellt.

12.10. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert am Ende des Monats in Rechnung gestellt, in dem sie erbracht wurden.

12.11. Channelbooster behält sich das Recht vor, die Vergütung jährlich anzupassen. Eine solche Anpassung wird dem Kunden mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.

  1. Leistungserbringung und Mängelansprüche

13.1. Channelbooster verpflichtet sich, die vereinbarten SEO-Dienstleistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

13.2. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des monatlichen Leistungsberichts schriftlich zu melden.

13.3. Bei berechtigten Mängelrügen hat Channelbooster das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

13.4. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung, möglichst mit Nachweisen wie Screenshots oder anderen relevanten Unterlagen, schriftlich zu rügen.

13.5. Channelbooster haftet nicht für Mängel, die auf unvollständige oder unrichtige Informationen seitens des Kunden zurückzuführen sind.

13.6. Da SEO-Ergebnisse von vielen externen Faktoren abhängen, kann Channelbooster keine Garantie für spezifische Rankings oder Trafficsteigerungen geben.

13.7. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen der Haftungsklausel in diesen AGB.

  1. Rechte Dritter und geistiges Eigentum

14.1. Channelbooster versichert, dass die im Rahmen der SEO-Dienstleistungen erstellten Inhalte und Strategien frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Ausgenommen hiervon sind branchenübliche Lizenzbestimmungen für verwendete Tools oder Software.

14.2. Sollten Dritte Ansprüche geltend machen, die der vertragsgemäßen Nutzung der von Channelbooster erbrachten Leistungen entgegenstehen, wird Channelbooster alles Zumutbare unternehmen, um diese Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde verpflichtet sich, Channelbooster über solche Ansprüche unverzüglich schriftlich zu informieren und Channelbooster bei der Verteidigung angemessen zu unterstützen.

14.3. Im Falle von berechtigten Ansprüchen Dritter ist Channelbooster berechtigt:

  1. a) die betroffenen Leistungen so zu ändern, dass sie die Rechte Dritter nicht mehr verletzen, oder
  2. b) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung zu verschaffen, oder
  3. c) die betroffenen Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen, die keine Rechte Dritter verletzen.

14.4. Sollte keine der oben genannten Optionen mit angemessenem Aufwand realisierbar sein, kann der Kunde eine angemessene Minderung der monatlichen Vergütung verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

14.5. Channelbooster haftet nicht für Rechtsverletzungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Anweisungen beruhen.

14.6. Das geistige Eigentum an allen von Channelbooster im Rahmen der Dienstleistung erstellten Materialien, Strategien und Konzepten verbleibt bei Channelbooster, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.

14.7. Der Kunde verpflichtet sich, die von Channelbooster erstellten Materialien und Strategien nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die vereinbarten SEO-Maßnahmen zu verwenden.

14.8. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

14.9. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen der Haftungsklausel in diesen AGB.

14.10. Channelbooster kann die Beseitigung von Rechtsmängeln verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines der Bedeutung des Rechtsmangels entsprechenden Teils, bezahlt hat.

  1. Haftung & Schadensersatz

15.1. Channelbooster haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

15.2. Channelbooster haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch Channelbooster, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den in Ziffer 15.6 aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

15.3. Channelbooster haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Channelbooster und durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

15.4. Channelbooster haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für Channelbooster bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

15.5. Channelbooster haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch Channelbooster und durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn Channelbooster diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

15.6. Der typische Schaden im Sinne von Ziffer 15.5 ist grundsätzlich auf die Höhe der monatlichen Vergütung begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der monatlichen Vergütung.

15.7. Channelbooster haftet nicht für Schäden, die durch Faktoren außerhalb seines Einflussbereichs verursacht werden, insbesondere nicht für:

  1. a) Änderungen an den Algorithmen von Suchmaschinen
  2. b) Handlungen von Wettbewerbern des Kunden
  3. c) Technische Probleme auf der Website des Kunden, die nicht von Channelbooster verursacht wurden
  4. d) Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt

15.8. Channelbooster übernimmt keine Garantie für das Erreichen bestimmter Rankings oder Trafficsteigerungen, da diese von vielen externen Faktoren abhängen.

15.9. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, Channelbooster hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

15.10. Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

15.11. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Channelbooster.

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

16.1. Der Vertrag über SEO-Dienstleistungen wird, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

16.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  1. a) eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 14 Tagen abstellt;
  2. b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  3. c) der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät.

16.3. Channelbooster räumt dem Kunden ein freiwilliges Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss ein. Dieses Rücktrittsrecht kann der Kunde ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten in Anspruch nehmen, sofern Channelbooster noch nicht mit der Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat.

16.4. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist oder nach Beginn der Leistungserbringung durch Channelbooster ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nur durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
16.5. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden nach Ablauf der 14-Tage-Frist oder nach Beginn der Leistungserbringung ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. 

16.6. Channelbooster behält sich das Recht vor, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden eine angemessene Aufwandsentschädigung für bereits geleistete Vorarbeiten und Planungen zu berechnen. Diese Entschädigung wird auf Basis der bis dahin geleisteten Arbeitsstunden berechnet und übersteigt nicht die Höhe einer monatlichen Vergütung.

16.7. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

16.8. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Channelbooster dem Kunden auf Wunsch alle für die Fortführung der SEO-Maßnahmen relevanten Daten und Informationen in einem gängigen Format zur Verfügung stellen.

  1. Ergänzende Bestimmungen zur Kündigung

17.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Channelbooster zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.

17.2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

17.3. Zusätzlich zu den in Abschnitt 16.2 genannten Gründen liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann vor, wenn:

  1. a) Channelbooster einen ausdrücklich vereinbarten Meilenstein nicht einhält und eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn Channelbooster hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
  2. b) eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
  3. c) der Kunde wiederholt oder anhaltend die zur Leistungserbringung notwendige Mitwirkung verweigert;
  4. d) der Kunde in erheblichem Maße gegen die Grundsätze der Suchmaschinenoptimierung verstößt und dadurch die Arbeit von Channelbooster gefährdet oder unmöglich macht.

17.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Channelbooster aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes behält Channelbooster den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, abzüglich ersparter Aufwendungen.

17.5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind beide Parteien verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und Daten der jeweils anderen Partei zurückzugeben oder auf deren Wunsch zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

17.6. Die Beendigung des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen.

  1. Wettbewerbsklausel, Vertraulichkeit und Datenschutz

18.1. Channelbooster ist berechtigt, mit Mitbewerbern des Kunden Verträge gleicher oder anderer Art abzuschließen. Channelbooster verpflichtet sich jedoch, keine direkten Wettbewerber des Kunden im gleichen Marktsegment und geografischen Gebiet zu betreuen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Kunden genehmigt wurde.
18.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei – auch nach Vertragsbeendigung – nicht an Dritte weiterzugeben. Sie werden zumutbare Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die vertraulichen Informationen erlangen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  1. a) SEO-Strategien und -Taktiken
  2. b) Kundendaten und -statistiken
  3. c) Geschäftsgeheimnisse und interne Prozesse
  4. d) Finanzielle Informationen

18.3. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, kann Channelbooster gegenüber seinen Unterauftragnehmern vertrauliche Informationen offenlegen. Channelbooster steht dafür ein, dass diese Unternehmen die hier enthaltenen Vertraulichkeitsregelungen entsprechend beachten.

18.4. Jede Vertragspartei wird dafür sorgen, dass die in ihrer Unternehmenssphäre stattfindenden Datenverarbeitungen den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), entsprechen.

18.5. Channelbooster verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und nach Weisung des Kunden zu verarbeiten. Channelbooster wird technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten treffen, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

18.6. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Channelbooster die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten zu Marketingzwecken nutzen darf, insbesondere zur Erstellung von Referenzen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

18.7. Channelbooster verpflichtet sich, keine Black-Hat-SEO-Techniken anzuwenden, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen und dem Kunden schaden könnten.

18.8. Der Kunde verpflichtet sich, die von Channelbooster bereitgestellten SEO-Strategien und -Taktiken nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Optimierung der vertraglich vereinbarten Website(s) zu verwenden.

18.9. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind beide Parteien verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen und Daten der jeweils anderen Partei entweder zurückzugeben oder auf Wunsch zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen.

  1. Ansprechpartner, Kommunikation und Vertragsänderungen

19.1. Beide Vertragsparteien benennen jeweils einen Hauptansprechpartner für die Durchführung des SEO-Projekts. Erklärungen, die von den Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei abgegeben werden, gelten nur, sofern sie gegenüber den benannten Ansprechpersonen bzw. an die benannten E-Mail-Adressen übermittelt werden.

19.2. Channelbooster wird dem Kunden regelmäßige Updates zum Fortschritt der SEO-Maßnahmen zur Verfügung stellen. Die Häufigkeit und Form dieser Updates (z.B. wöchentlich, monatlich, per E-Mail oder in einem Online-Dashboard) wird zu Beginn des Projekts vereinbart.

19.3. Unter Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Textform mit einem erkennbaren Absender und Empfänger zu verstehen (z.B. E-Mail mit erkennbarer Absenderadresse). Erklärungen, die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur, sind ebenfalls wirksam. Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind nicht wirksam, es sei denn, sie werden nachträglich schriftlich bestätigt.
19.4. Änderungen und Ergänzungen des Hauptvertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift selbst.

19.5. Channelbooster behält sich das Recht vor, die SEO-Strategie und -Taktiken anzupassen, um auf Änderungen in den Suchmaschinenalgorithmen oder Best Practices zu reagieren. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.

19.6. Der Kunde verpflichtet sich, Channelbooster über alle relevanten Änderungen an seiner Website oder seinem Geschäftsmodell zu informieren, die Auswirkungen auf die SEO-Strategie haben könnten.

19.7. Beide Parteien verpflichten sich, zeitnah auf Anfragen und Mitteilungen der jeweils anderen Partei zu reagieren, um einen reibungslosen Ablauf des SEO-Projekts zu gewährleisten.

19.8. Channelbooster wird dem Kunden Zugang zu relevanten SEO-Tools und -Berichten gewähren, soweit dies für die Durchführung und Überwachung der SEO-Maßnahmen erforderlich ist.

19.9. Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Ziele oder Prioritäten des Kunden in Bezug auf SEO ändern, werden beide Parteien in gutem Glauben über eine Anpassung der Strategie und gegebenenfalls des Vertrages verhandeln.

19.10. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. Schlussbestimmungen

20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Channelbooster, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verträgen mit ausländischen Kunden ist die internationale Zuständigkeit durch deutsche Gerichte vereinbart. Channelbooster ist jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

20.3. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Channelbooster nur nach schriftlicher Zustimmung von Channelbooster auf Dritte übertragen.

20.4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

20.5. Channelbooster behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Berücksichtigung neuer SEO-Praktiken notwendig ist. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

20.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Channelbooster die für ihn erbrachten SEO-Dienstleistungen als Referenz nutzen darf, sofern keine vertraulichen Informationen preisgegeben werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

20.7. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung bzw. Entgegennahme der SEO-Dienstleistungen die Richtlinien und Best Practices der führenden Suchmaschinen zu beachten und keine Praktiken anzuwenden, die als „Black Hat SEO“ gelten oder gegen diese Richtlinien verstoßen.

20.8. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen vertraglichen Vereinbarungen haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang.

20.9. Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

20.10. Diese AGB und alle dazugehörigen Vereinbarungen stellen die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

 

Stand: 01.07.2024

 

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